Gesetze / Soldatenlaufbahnverordnung
SLV§ 43 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
Stand: 05.06.2021
Wird zitiert von 10
Nach Gewicht
- BVerwG, 29.10.2024 – 1 WB 36/23Potenzialfeststellung für Unteroffiziere; RechtsgrundlageZitiert von 5
- VG Bayreuth, 10.04.2025 – B 5 K 22.773
- BVerwG, 15.09.2025 – 1 W-VR 16.25Vorläufiger Rechtsschutz; Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- BVerwG, 26.06.2025 – 1 WB 5.25Anrechnung einer zivilen Ausbildung auf Ausbildungs- und BeförderungszeitZitiert von 1
- BVerwG, 29.09.2023 – 1 W-VR 13/23Mindestanforderungen bei der Zulassung zur Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- BVerwG, 30.08.2018 – 1 WB 15/18Zulassung zur Laufbahn der Offiziere; Beschwerde als Reservist; FortsetzungsfeststellungsantragZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 05.04.2023 – 1 E 32/23Zitiert von 4
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 – 1 L 108/22Zitiert von 2
- BVerwG, 30.08.2018 – 1 WB 37/17Zulassung zur Laufbahn der Offiziere; Beschwerde als Reservist; FortsetzungsfeststellungsantragZitiert von 1
10 Entscheidungen zu § 43 SLV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 SLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/43#abs-1 (1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter) kann eingestellt werden, wer mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/43#abs-2 (2) Die Einstellung erfolgt als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/43#abs-3 (3) Die Anwärterinnen und Anwärter führen im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Fahnenjunker ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Offizieranwärterin)“, „(Offizieranwärter)“ oder „(OA)“.